Betrieb von Gastronomiebetrieben im In- und Ausland. Kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, ferner Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.