Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Finanzierung von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Grundeigentum im In- und Ausland erwerben oder veräussern. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichern.