Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Berater gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sowie das Erbringen von notariellen Dienstleistungen durch Urkundspersonen des Kantons Aargau im Rahmen des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes des Kantons Aargau sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten sowie Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.