Zweck der Gesellschaft ist der unmittelbare oder mittelbare Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Finanzierungsgeschäfte für Gruppengesellschaften erbringen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Gruppengesellschaften oder die Bestellung von Sicherheiten aller Art gegenüber Dritten für Verpflichtungen von anderen Gruppengesellschaften, auch wenn solche Darlehen oder Sicherheiten im alleinigen Interesse von direkten oder indirekten Gesellschafter oder anderen Gruppengesellschaften stehen und ohne Gegenleistung gewährt werden. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann überdies alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Grundstücke nur zu gewerblichen Zwecken erwerben, halten, belasten und veräussern.