Allgemeine Fürsorge (auch Zuschüsse bei ausserordentlichen Krankheits- und Unfallfolgen, dies auch für engere Familienmitglieder), Förderung preisgünstiger Ferien, Massnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Begünstigung betrifft nur jene Mitglieder des Angestelltenvereins Coop Schweiz, die bis zum 31.12.2000 ihre Mitgliedschaft begründet haben.