Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma, mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann Leistungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und in besonderen Härtefällen bei Arbeitsverhinderung aus gesundheitlichen Gründen erbringen sowie über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.