Führung eines Landwirtschaftsbetriebes zur Massenproduktion landwirtschaftlicher Produkte aller Art. Im Rahmen ihres Zweckes kann die Gesellschaft Liegenschaften aller Art erwerben, pachten und verpachten und sich an Industrie- oder Gewerbebetrieben beteiligen. Sie kann auch landwirtschaftliche Versuchs- oder Musterbetriebe errichten und betreiben und im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit beratende Funktionen bei der Führung anderer Betriebe übernehmen.